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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines



  • Den gesamten Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Diese werden durch Auftragserteilung anerkannt und gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen.

  • Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und fremden Bedingungen werden schon jetzt widersprochen. Sie gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer und gelten im Zweifel nur für den Einzelfall.

§ 2 Nebenabreden, Ergänzungen



  • Nebenabreden und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung der WESP GmbH.

§ 3 Persönliche Daten



  • Der Auftraggeber ist mit dem Speichern seiner persönlichen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen einverstanden.

  • Die gewonnen (Test-) Ergebnisse, gefertigten Protokolle und Gutachten sowie sonstige schriftliche Ausführungen dürfen durch die WESP GmbH verwendet werden.

  • Dritten gegenüber ist die WESP GmbH zur Verschwiegenheit verpflichtet.

§ 4 Vergütung



  • Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen. Sofern keine Vereinbarungen getroffen worden sind, hat die WESP GmbH einen Anspruch auf angemessene und übliche Vergütung.

  • Die Vergütung ist im Zweifel sofort fällig.

  • Die Rechnungslegung erfolgt schriftlich.

  • Abweichend zu Satz 2 kann die Fälligkeit der Vergütung durch die Angabe eines entsprechenden Datums innerhalb der Rechnung bestimmt werden.

§ 5 Vorschuss



  • Die WESP GmbH ist berechtigt, für bereits entstandene und die voraussichtlich entstehenden Kosten einen Vorschuss zu verlangen.

  • Zahlt der Auftraggeber den geforderten Vorschuss nach Fälligkeit nicht, ist die WESP GmbH zur Kündigung des Vertrags berechtigt.

§ 6 Stornierung



  • Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Auftrag zu stornieren. Die WESP GmbH ist auf jeden Fall berechtigt, Erstattung der von ihm getätigten Aufwendungen von dem Auftraggeber zu verlangen.

§ 7 Pflichten des Auftraggebers



  • Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur Erfüllung des Auftrags erforderlich ist.

  • Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die ordnungsgemäße Auftragsabwicklung beeinträchtigen könnte.

§ 8 Haftung



  • Hat die WESP GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden zu haften, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet die WESP GmbH beschränkt wie folgt:

    Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt ebenso bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

    Soweit der Schaden durch eine vom Auftraggeber für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haftet die WESP GmbH nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Auftraggebers, im Übrigen grundsätzlich subsidiär.

    Für den Verlust von Daten oder ähnlichem, sowie für die durch einen Mangel des Auftraggegenstandes verursachten Schäden wird bei leichter Fahrlässigkeit nicht gehaftet.

  • Unabhängig von einem Verschulden der WESP GmbH bleibt eine etwaige Haftung der WESP GmbH bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos unberührt.

  • Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeitern der WESP GmbH für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

§ 9 Gefahrübergang



  • Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Transporteur, spätestens jedoch mit Verlassen der Geschäftsräume der WESP GmbH auf den Auftraggeber über, gleichgültig von welchem Ort der Versand erfolgt und wer die Frachtkosten trägt.

§ 10 Umtausch und Rückgabe



  • Umtausch und Rückgabe aller von der WESP GmbH gelieferten Waren und Dienstleistungen erfolgen nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht schriftlich für den Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde.

  • In jedem Fall werden Retouren nur frei Haus angenommen und zum Tagespreis der Rücknahme gutgeschrieben.

§ 11 Eigentumsvorbehalt



  • Bis zur Erfüllung aller, auch künftiger oder bedingter Forderungen gegen den Auftraggeber, bleibt die Ware im Eigentum der WESP GmbH.

  • Für bereits übergebene bzw. gelieferte Sachen behält sich die WESP GmbH das Eigentum daran bis zur vollständigen unanfechtbaren Bezahlung vor.

§ 12 Erfüllungsort



  • E rfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag einschließlich Scheck- und Wechselverbindlichkeiten ist Merseburg.

§ 13 Gerichtsstand



  • Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung einschließlich Scheck- und Wechselforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Merseburg.

  • Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

§ 14 Salvatoresche Klausel



  • Sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

  • Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestanteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere denen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

    Die WESP GmbH stellt Ihnen eine Internetaccount zur softwaregestützten Analyse von physiologischen Daten aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Verfügung. Die AGB werden Bestandteil eines jeden Vertrages mit der WESP GmbH, bei welcher die Teilnahme am WESPanalysis Angebot erfolgt.


Weiterführende AGBs zum Leistungsangebot WESPanalysis

§1 Allgemeines



  • Zur Annahme des Antrages des Kunden zur Teilnahme am WESPanalysis Angebot behält sich die WESP GmbH vor,

  • nach Maßgabe der Ziffer 11. dieser AGB Auskünfte im Rahmen einer Bonitätsprüfung einzuholen.

  • die Annahme des Auftrages abzulehnen, wenn der Antragsteller mit den Verpflichtungen aus anderen bestehenden oder früheren Kundenverhältnissen mit der WESP GmbH oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen und Kooperationspartnern im Rückstand ist oder unrichtige Angaben macht, die für die Beurteilung seiner Kreditwürdigkeit von Bedeutung sind.

  • WESP GmbH behält sich vor, die vertraglichen Leistungen von einer durch den Kunden zu erbringenden angemessenen Sicherheitsleistung gemäß §11 TKV für jeden Account vor Freischaltung abhängig zu machen, in Form einer unbefristeten Bankbürgschaft oder Bareinzahlung auf ein von WESP GmbH zu benennendes Konto, wenn der Kunde nicht über die zur Bonitätsprüfung erforderlichen Unterlagen (persönliche EC und/oder Kreditkarte) verfügt. Die Sicherheitsleistung ist im Falle des Verzuges bei Unterdeckung auf Anforderung von WESP GmbH durch den Kunden zu erhöhen.

  • Die WESP GmbH ist berechtigt, den Account insbesondere zum Schutz des Kunden zu sperren für den Fall,

  • dass ein eindeutiger Verdacht des Missbrauchs des Accounts besteht. WESP GmbH kann hier eine Sicherheitsleistung gem. §1 Abs. 2 erheben, bevor der Account nach der genannten Sperrung wieder frei geschaltet wird

  • unter den Voraussetzungen der Ziff. §4 Abs. 7 und/oder bei Verletzung der Ziff. 7

  • dass der Kunde WESP GmbH keinen postzustellfähigen Wohnsitz mitteilt und die Post mit dem Vermerk unzustellbar, unbekannt verzogen etc. zurückkommt, bis zur Vermittlung einer neuen postzustellungsfähigen Anschrift, um die sich die WESP GmbH durch Nachfrage bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt/Gewerbeamt bemüht. Der entsprechende Aufwand wird dem Kunden in Rechnung gestellt. Es bleibt dem Kunden vorbehalten einen geringeren Schaden nachzuweisen;

  • dass die Bonitätsprüfung nach §1 Abs. 1. a) und b) eine Gefährdung der Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit des Kunden ergibt, dies dem Kunden schriftlich angekündigt wurde und eine Sicherheitsleistung gem. §1 Abs. 2. unterbleibt.

  • Eine Entsperrung von Anschlüssen kann immer nur werktäglich montags bis freitags in der Zeit von ´10.00 bis 16.00 Uhr erfolgen.

  • Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch WESP GmbH auf einen Dritten übertragen.

  • Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden dieses Vertragsverhältnisses bedürfen der Schriftform.

  • Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, sie finden auch dann keine Anwendung, wenn WESP GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und/oder der Kunde erklärt, nur zu seinen Bedingungen abschließen zu wollen.

§2 Vertragsdauer



  • Das Vertragsverhältnis beginnt, wenn das von der WESP GmbH zur Verfügung gestellte Formular ausgefüllt und unterschrieben der WESP GmbH zugeht und WESP GmbH die Annahme des Antrages schriftlich bestätigt (auch per E Mail) oder den Account frei schaltet. Der Kunde ist an seinen Antrag gebunden, bis er ihn schriftlich gegenüber WESP GmbH widerruft.

  • Die Mindestdauer des Vertragsverhältnisses richtet sich nach den individuellen Vereinbarungen gemäß dem Auftragsformular. Nach Ablauf einer Mindestdauer von 12 Monaten verlängert sich die Laufzeit des Vertrages um jeweils weitere 12 Monate, wenn nicht der Vertrag jeweils einen Monat vor Ablauf des betreffenden Zeitraumes schriftlich gegenüber WESP GmbH gekündigt wird.

  • Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  • WESP GmbH ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Kunde Dienstleistungen der WESP GmbH missbräuchlich in Anspruch nimmt oder bei Benutzung gegen Strafvorschriften verstößt, oder wenn ein entsprechender dringender Tatverdacht besteht.

  • WESP GmbH ist weiterhin berechtigt zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses, wenn

  • der Kunde seine Zahlungen nach entsprechender Ankündigung einstellt, oder nach Verzugseintritt offene Rechnungsbeträge grundlos nicht begleicht;

  • der Kunde bei seinen Gläubigern ein Schuldenmoratorium anstrebt;

  • gegen den Kunden ein Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung eingeleitet, über sein Vermögen ein Vergleichs- oder Insolvenzverfahren eröffnet wird oder in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine sonstige wesentliche Verschlechterung eintritt, die befürchten lässt, dass dieser seinen Verpflichtungen zeitweise oder dauernd nicht nachkommen kann. Es sei denn, er leistet nach entsprechender Aufforderung innerhalb von 10 Tagen eine angemessene Sicherheitsleistung;

  • wenn der Kunde mit der Zahlung seiner fälligen Rechnungssummen in Verzug gerät und eine Fortführung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist.

  • Mit der außerordentlichen Kündigung werden sämtliche Forderungen und Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig. Der Kunde hat alle bei der Abwicklung des Vertragsverhältnisses entstehenden Kosten zu tragen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten.

§3 Leistungsumfang



  • WESP GmbH stellt dem Kunden im Rahmen der vorhandenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten Dienstleistungen des WESPanalysis Angebotes im Rahmen der getroffenen vertraglichen Vereinbarung zur Verfügung. Werden Änderungen im Leistungsumfang und der Konditionen durch den WESP GmbH oder fremden Dienstanbieter notwendig, wird dem Kunden die Änderung bekannt gegeben.

  • Die WESPanalysis Internet Dienstleistungen sind auf die jeweiligen Nutzungsmöglichkeiten der beim Vertragspartner vorherrschenden Internetnutzungsbedingungen beschränkt. Die WESP GmbH haftet nicht für eventuell entstehende Schäden oder Vermögensverluste bzw. Verdienstausfälle oder Umsatzeinbußen bei Einschränkung der Nutzungsbedingungen durch die jeweiligen Provider. WESP GmbH behält sich das Recht zur zeitweiligen Beschränkung der WESPanalysis Angebotleistungen bei Kapazitätsengpässen der Providerdienste bei Störungen wegen technischer Änderungen an den Anlagen der Provider, z.B. Verbesserung des Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, , Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten etc. oder wegen sonstiger Maßnahmen (z.B. Wartungsarbeiten, Reparaturen etc.), die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des WESPanalysis Angebotes erforderlich sind. Störungen der Übertragungsqualität, und -quantität durch atmosphärische oder ähnliche Bedingungen sind nicht auszuschließen. Zeitweilige Unterbrechung und Beschränkung können sich ebenfalls auch aus Gründen höherer Gewalt, einschließlich Streiks und Aussperrungen, ergeben.

  • Soweit WESP GmbH die jeweilige Störung oder Beschränkung zu vertreten hat und diese länger als 24 Stunden andauert, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Grundpreises berechtigt. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche des Kunden vorbehaltlich der Haftung gemäß Ziff. 6 der Bedingungen ausgeschlossen.

  • Der Kunde ist berechtigt, im Ausland WESPanalysis Angebotsleistungen zu nutzen, wenn es die nationalen Rechtsverhältnisse zulassen.

  • WESP GmbH behält sich Auslandsfreischaltungen für kritische Länder vor, ebenso die Benennung der entsprechenden Länder.

  • WESP GmbH gestattet dem Kunden die Vergabe von Mitbenutzerzugängen zu dem Account. Der Kunde ist für die vertragsgerechte und datenschutzrechtliche Handhabung sowie Verwendung der Mitbenutzerzugangsdaten verantwortlich.

§4 Zahlungs- und Rechnungslegungsbedingungen



  • Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge verpflichtet, wie sie sich aus den von WESP GmbH veröffentlichten Tarifen und Preislisten in der jeweils gültigen Fassung im Einzelnen ergeben.

  • WESP GmbH behält sich das Recht vor die Abrechnung und Rechnungslegung per E -Mail an die angegebene E Mail Adresse zu senden und/oder in dem dazu gehörigen Account digital zu hinterlegen. Die Mehrwertsteuer wird in der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gesetzlich festgelegten Höhe gesondert ausgewiesen.

  • Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet alle sonstigen Aufwendungen zu erstatten, die durch die Nutzung des Accounts entstanden und vom Kunden zu vertreten sind, insbesondere Kosten für Bankbearbeitungsgebühren z.B. für Rücklastschriften, sonstige durch mangelnde Deckung des Kontos entstandenen Kosten oder Kosten, die für die vom Kunden zu vertretende Überprüfung der Einrichtungen aufgrund von Störungsmeldungen entstanden sind. Es bleibt dem Kunden vorbehalten, der WESP GmbH geringere Kosten nachzuweisen.

  • Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden wegen zuviel gezahlter Beträge, Doppelzahlungen etc., werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und mit der nächst fälligen Forderung verrechnet.

  • Sämtliche Forderungen der WESP GmbH werden mit Zugang der Rechnung fällig. Monatliche Grund- und Nutzungsgebühren werden mit der jeweiligen Abrechnung des vergangenen Monats zum Monatsende fällig, spätestens jedoch innerhalb der ersten 5 Werktage des Folgemonats. Vertragsbestandteil des Vertrages ist die Vereinbarung einer Einzugsermächtigung für die Forderungen der WESP GmbH, um die allgemeinen Verwaltungskosten zugunsten aller Kunden möglichst niedrig zu halten. Die Rechnungsbeträge werden gemäß dieser Vereinbarung per Lastschrift vom Konto des Kunden eingezogen. Der Einzug erfolgt frühestens mit Ablauf des dritten Werktages nach Zugang der Rechnung. Bei Widerruf der Einzugsermächtigung ersetzt der Kunde der WESP GmbH die höheren Aufwendungen des Inkassos für individuelle Rechnungszahlungen. Der Preis pro Rechnungsstellung ergibt sich aus der Preisliste, welche sonstige Preise und Leistungen auflisten, die ebenfalls Vertragsbestandteil ist. Soweit wir dem Kunden Aufwendungen für entstandene Verwaltungskosten berechnen, bleibt es dem Kunden vorbehalten, der WESP GmbH geringere Kosten nachzuweisen.

  • Im Falle des Zahlungsverzuges werden vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens Verzugszinsen in Höhe des tatsächlichen Zinsschadens der WESP GmbH, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (Diskontsatz- Ersatz gem. § 1 Überleitungsgesetz) berechnet. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, eine geringere Höhe des Verzugszinsschadens nachzuweisen. Wir behalten uns vor, für Mahnungen eine Bearbeitungspauschale im üblichen Rahmen zu berechnen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, jeweils einen geringeren Schaden nachzuweisen.

  • WESP GmbH ist berechtigt, die vertraglich versprochenen Leistungen so lange einzustellen, insbesondere den Zugang des Kunden zu den Accounts zu sperren, bis der Kunde seine fälligen Verbindlichkeiten gezahlt hat und/oder angemessene Sicherung gem. §1 Abs. 2. geleistet hat. Kosten des Sperrens/ Entsperrens sind vom Kunden gemäß gültiger Tarif- bzw. Preisliste zu tragen. Während der Sperrung ist der Monatsgrundpreis weiterhin zu zahlen.

  • Etwaige Einwendungen gegen die Rechnungen von der WESP GmbH sind innerhalb von 6 Wochen nach Zugang schriftlich geltend zu machen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendung gilt als Genehmigung. Die WESP GmbH wird auf die Folgen einer Unterlassung in der Rechnung besonders hinweisen.

  • Der Kunde ist nicht berechtigt mit Forderungen gegen WESP GmbH aufzurechnen, es sei denn sie sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Dasselbe gilt für die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts.

  • Sämtliche Preise und Tarife für die Nutzung neuer Zusatz- und Sonderdienste, die erst zukünftig eingeführt oder in modifizierter Form angeboten werden, stellt unser Kundenservice auf Anfrage zur Verfügung.

  • Die Verbindungs- und Einwahlgebühren des genutzten Internetzuganges über welchen der Kunde Zugang zum Internetaccount erhält werden vom Provider in Rechnung gestellt, Das Verbindungsentgelt und die Einwahlgebühren sowie alle damit verbundenen Kosten sind nicht Bestandteil des von der WESP GmbH angebotenen Accounts.

§5 Kundenverzeichnis



  • Auf Wunsch des Kunden stellt WESP GmbH seinen Namen, seine Anschrift und seinen Beruf oder sein Gewerbe auf der Referenznutzungsliste auf den Seiten der WESP GmbH aus.

§6 Haftung



  • WESP GmbH haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und dadurch entstandener Schäden an Leben, Körper und Gesundheit gegenüber dem Kunden unbegrenzt.

    Bei leichter Fahrlässigkeit haftet WESP GmbH ausschließlich bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten begrenzt auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden. Bei Vermögensschäden durch Vertragsverletzungen haftet WESP GmbH gemäß § 7 II TKV bis zu einem Betrag von € 12.500,- je Nutzer. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten je Schaden verursachendes Ereignis ist die Haftung der WESP GmbH auf den Höchstbetrag von € 1.000.000,- begrenzt, soweit der Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.

  • Für weitere Folgen aufgrund von Störungen und Beschränkungen der WESPanalysis Angebote haftet WESP GmbH nicht, sofern sie unabwendbar (z.B. höhere Gewalt durch u.a. Arbeitskampf, Katastrophen oder Energieversorgungsschwierigkeiten, behördliche Maßnahmen, etc.) oder für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des WESPanalysis Angebotes erforderlich sind. Wenn die Umstände länger als 14 Tage andauern, hat der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht.

  • WESP GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Benutzung von nicht bei WESP GmbH erworbenen Gegenständen und/oder Dienstleitungen entstehen.

  • Die Haftung für übrige Schäden ist ausgeschlossen, wobei die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unberührt bleibt.

  • Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz, mit Ausnahme derjenigen aus unerlaubter Handlung, grob fahrlässigem Verhalten, sowie arglistiger Täuschung, verjähren spätestens 2 Jahre nach Kenntnis des Schadens und den Umständen, aus denen sich seine Anspruchsberechtigung ergibt, ohne diese Kenntnis spätestens nach 3 Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an.

§7 Wesentliche Vertragspflichten des Kunden



  • Änderungen der für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses benötigten persönlichen Daten sowie im Falle des Lastschrifteinzugverfahrens, der Bankverbindung und bei Änderungen der Firmenrechtsform des Geschäftssitzes und der Rechnungsanschrift, sind WESP GmbH unverzüglich anzuzeigen.

  • Ein Abhandenkommen der Zugangsdaten und Mitbenutzerdaten für den Account ist der WESP GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Kunde haftet bis zur Verlustmeldung bei der WESP GmbH für die bis dahin angefallenen Gebühren und Rechnungsbeträge. Die Grundgebühr wird weiterhin berechnet. Unterlässt der Kunde die unverzügliche Meldung, haftet er für Schäden, die bei rechtzeitiger Meldung vermieden worden wären. Für den Verlust der Daten und die Erstellung einer neuer Zugangsdatensatzes behält sich WESP GmbH vor Bearbeitungskosten in der der üblichen angemessen Höhe zu erheben, die sich nach der jeweils gültigen Tarifliste richten.

§8 Datenschutz



  • Der Kunde gibt mit Unterzeichnung des Antrages sein Einverständnis, dass seine Daten und die Daten der von ihm untersuchten Probanden nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen gespeichert und verarbeitet werden.

§9 Nutzungsvereinbarung für Laktatgeräte



  • Soweit der Kunde ein gebrauchtes Laktatgerät erwirbt, ist die Gewährleistung auf ein Jahr beschränkt.

§10 Schufa-Klausel/Wirtschaftsauskunfteien



  • Der Kunde willigt ein, dass WESP GmbH, der für den Wohnsitz des Kunden zuständigen SCHUFA Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) oder den weiteren Wirtschaftsauskunfteien Bürge, Verband der Vereine Creditreform und Creditreform Experian GmbH über die Beantragung, die Aufnahme und Beendigung dieses Accountvertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA und o.g. Auskunfteien erhält. Des Weiteren willigt der Kunde ein, dass WESP GmbH zum Zwecke der Bonitätsprüfung Auskünfte über personenbezogene Daten von anderen Unternehmen des WESP GmbH einholt, verarbeitet und weitergibt.

    Unabhängig davon wird WESP GmbH den o.g. Wirtschaftsauskunfteien auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzugs, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) dieses Vertrages melden. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen WESP GmbHs, eines Vertragspartners der o.g. Wirtschaftsauskunfteien oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Die o.g. Wirtschaftsauskunfteien speichern die Daten, um den ihr angeschlossenen Kreditinstituten, Kreditkartenunternehmen, Leasinggesellschaften, Einzelhandelsunternehmen einschließlich des Versandhandels und sonstigen Unternehmen, die gewerbsmäßig Geld- oder Warenkredite an Konsumenten geben bzw. Kommunikationsdienste anbieten,

    Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kunden geben zu können. An Unternehmen, die gewerbsmäßig Forderungen einziehen und einer der o.g. Wirtschaftsauskunfteien angeschlossen sind, können zum Zweck der Schuldnerermittlung Adressdaten übermittelt werden. Die o.g. Wirtschaftsauskunfteien stellen die Daten ihren Vertragspartnern nur zur Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung glaubhaft darlegen. Die o.g. Wirtschaftsauskunfteien übermitteln nur objektive Daten ohne Angabe des Kreditgebers; subjektive Werturteile, persönliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind in o.g. Wirtschaftsauskunfteien-Auskünften nicht enthalten. Der Kunde kann Auskunft bei den o.g. Wirtschaftsauskunfteien über seine betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Die jeweils zuständigen Geschäftsstellen sind bei der WESP GmbH zu erfragen, oder aber dem bei Vertragsschluss ausgehändigten Merkblatt für Datenschutz zu entnehmen. Der Kunde willigt ein, dass im Falle eines Wohnsitzwechsels die vorgenannten Wirtschaftsauskunfteien die Daten an die dann zuständigen o.g. Wirtschaftsauskunfteien übermitteln.


§11 Vertragsänderungen



  • Änderungen dieser Bedingungen oder Preisänderungen sowie Änderungen im Leistungsumfang werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht schriftlich innerhalb von vier Wochen nach Zugang widerspricht. WESP GmbH wird auf diese Folge im Mitteilungsschreiben gesondert hinweisen.

§12 Erfüllungsort



  • Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist der jeweilige Firmensitz der Firma WESP GmbH.

§13 Gerichtsstand



  • Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Sitz der WESP GmbH Gerichtsstand. WESP GmbH steht es offen, Ansprüche bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden geltend zu machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt.

§14 Schlussbestimmungen



  • Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Vereinbarung im Übrigen nicht davon berührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel soll nach dem Willen der Parteien, einem dem wirtschaftlichen und haftungsrechtlichen Zweck des Vertrages zulässige und rechtmäßige Klausel treten. Stand: 19.04.2007

  • Ich ermächtige die WESP GmbH, fällige Rechnungsbeträge frühestens nach Ablauf des dritten Werktages nach Rechnungserhalt vom o. g. Konto oder von einem anderen Konto, das ich zukünftig benennen werde, im Lastschriftverfahren abzubuchen. Die Bedingungen für die Teilnahme am Lastschriftverfahren erkenne ich an. Im Falle des Zahlungsverzuges stimme ich dem Einzug der fälligen Forderungen von dem im Teilnehmerantrag angegebenen Kreditinstitut zu.

  • Der Nutzung meiner Daten zu Zwecken der Kundenbetreuung, insbesondere zur Information über interessante Angebote, stimme ich zu. Der Verwendung meiner Daten zu diesen Zwecken kann ich jederzeit schriftlich widersprechen.

  • Ich versichere die Richtigkeit vorstehender Angaben. Ich bestätige diesen Antrag mit dem Inhalt der derzeitig gültigen Preisliste und Tarifen.

  • Mir ist bekannt, dass ein etwaiger Zwischenhändler nicht befugt ist, vom Inhalt dieses schriftlichen Antrags und der beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen zu treffen.

  • Ich willige ein, das zum Zwecke der Bonitätsprüfung und zur Vermeidung von Missbrauch von Telekommunikationsleistungen gem. beiliegendem Merkblatt Auskünfte über die SCHUFA, Kreditinstitute und Wirtschaftsauskunfteien eingeholt und weitergegeben werden. Es gelten ausschließlich die beiliegenden abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der WESP GmbH.

§15 Widerspruchsbelehrung



  • Ich kann/ Wir können den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich an die aktuelle Firmenadresse der WESP GmbH erfolgen. Im Falle der Warenbestellung erfolgt der Widerruf durch Rücksendung der Ware, nach vorheriger Anforderung eines Retourenscheins! Für die Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder die rechtzeitige Anforderung des Retourenscheins. Die Kosten des Widerrufs sind bei einem Bestellwert von bis zu 40 Euro von mir/uns zu tragen.

    Ich erkläre mich/ Wir erklären uns damit einverstanden, dass mit dem Widerruf des Vertrages auch der Kaufvertrag über das in diesem Zusammenhang erworbene Sachleistungen widerrufen wird. Im Falle des wirksamen Widerrufs sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren oder die Konditionen der Nicht Accountbenutzer über die erworbenen Waren zu zahlen.


Weiterführende AGBs zum Leistungsangebot WESPsupplements & WESPequipment

§1 Allgemeines



  • Es gelten ausschlieBlich unsere Verkaufsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt.

    Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser weiterführenden Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung trill eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.


§2 Angebot



  • Alle Angebote der WESP GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Alle Angebote verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten.

§3 Vertragsabschluss



  • Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. WESP GmbH kann dieses Angebot noch Ihrer Wahl von 3 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Ware innerhalb der selben Frist annehmen.

§4 Verkaufspreise



  • Die empfohlenen Verkaufspreise dürfen um nicht mehr als 10% unterschritten oder um 20% überschritten werden.

§5 Gewährleistung & Umtausch & Reklamationen



  • WESP GmbH räumt Ihnen für 7 Tage ab Lieferung ein besonderes Rückgaberecht der Ware unter der Voraussetzung ein, dass der Besteller zuvor telefonisch oder per Telefax den Umtausch anzeigt. Die Ware muss noch mit dem OriginalitätsverschluB versiegelt und ohne Gebrauchsspuren sein. Die Rücksendung muss portokostenfrei an WESP GmbH erfolgen.

  • Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmer übergeben worden ist und das Lager verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn WESP GmbH die Transportkosten übernommen hat. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Bei Sendungen des Kunden an WESP GmbH trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei der WESP GmbH.

  • Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Die Gewährleistungsfrist durch die WESP GmbH beträgt 6 Monate ab Erhalt der Ware. Bei berechtigten Beanstandungen wird die WESP GMBH Fehlmengen nachliefern und im übrigen unter Vorbehalt des Ausschlusses nach ihrer Wahl die Ware umtauschen, sie zurücknehmen oder dem Käufer einen Preisnachlass einräumen. Ist im Falle des Umtausches der Ware auch die zweite Ersatzlieferung mangelhaft, so steht dem Käufer das Recht auf Wandlung oder Minderung zu.

§6 Bestellmenge



  • Die erforderlichen Mindestabnahme entnehmen Sie bitte dem Bestellschein. Bestellungen werden – unabhängig von der Menge – mit gleicher Sorgfalt bearbeitet.

§7 Lieferzeit



  • WESP GmbH wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten pünktlich einhalten. Werden diese um mehr als 6 Wochen überschrillen, so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist mit dem Hinweis zu setzen, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Diese Nachfrist muss mindestens I Monat betragen. Kommt so dann eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande, so kann der Kunde nach Ablauf der Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurück treten. Sollte der Käufer im Folge des Verzuges oder der Unmöglichkeit Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, so beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5 % des Kaufpreises und umfasst lediglich den Ersatz des unmillelbaren Schadens, also insbesondere nicht Ersatz des entgangenen Gewinnes oder eines sonstigen unmittelbaren Schadens. Weitergehende Ansprüche des Käufers – insbesondere auf Lieferung – sind ausgeschlossen.

§8 Eigentumsvorbehalt



  • Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der zustehenden Forderung an WESP GmbH, aufgrund des Vertrages, im Eigentum der WESP GmbH. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die WESP GmbH im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand besitzt. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und vertragsgemässen Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt. Der Kunde ist verpflichtet, der WESP GmbH alle im Rahmen einer Rechtsverfolgung aus vereinbartem Eigentumsvorbehalt erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

§9 Zahlungen



  • Die Zahlungen sind per Vorauskasse Bar oder per Teilnahme am Lastschriftverfahren zzgl. Versandkosten zu leisten. Überfällige Rechnungen werden mit Verzugszinsen und Mahnkosten belastet.

§10 Versandkosten



  • Die Versandkosten betragen 6.95 Euro netto pro Paket bis zu einem Warengewicht von 20 kg national. Ab einem Netto-Bestellwert (abzüglich aller Raballe) von 200 Euro erfolgt die Lieferung innerhalb Deutschlands portofrei. Verpackungskosten fallen keine an. Die Versandkosten international entnehmen Sie bitte den Bestellformularen.

§11 Haftungsausschluss



  • Alle von der WESP GmbH vertriebenen Produkte unterliegen regelmässigen Kontrollen unserer Hersteller. Nur so lässt sich der hohe Qualitätsstandard kontinuirlich halten. Aus diesem Grund haftet ausschliesslich der jeweilige Hersteller für die Qualität seiner Produkte. Diese Qualitätskontrollen richten sich ausschliesslich nach dem deutschen Lebensmittel- und Produktrecht und ersetzen in keinster Weise ärztliche KontolIen wie z.B. im Rahmen eines Wettkampfvertrages. Die WESP GmbH haftet nicht für Werbeaussagen ihrer Wiederverkäufer.

§12 Werbung



  • WESP GmbH haftet nicht für Werbeaussagen ihrer Wiederverkäufet. WESP GmbH – Werbetexte, Auszüge aus Katalogen und den Internetseiten sowie Fotos dürfen ausschlieBlich nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die WESP GmbH genutzt werden. Für Internet-Auktionshäuser dürfen Auszüge aller Art, Werbetexte und -fotos nicht verwendet werden.

§13 Internet



  • Zugang zu einem Business-Internetaccount mit Webshop haben nur Wiederverkäufer mit dem von uns vorher schriftlich mitgeteilten Passwort. Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln.

§14 Datenschutz



  • Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist für uns von höchster Bedeutung. Wir halten uns selbstverständlich an die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Die WESP GmbH verkauft weder persönliche Daten noch überlässt die WESP GMBH diese Daten an Dritte.

§15 Gerichtsstand



  • Gerichtsstand ist Merseburg. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der WESP GmbH.